Bildung für minderjährige Flüchtlinge ermöglichen!
Begründung
Flüchtlinge ermöglichen! Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den in der Gutleutstr. 317 untergebrachten minderjährigen Flüchtlingen ohne Begleitung das Recht auf Zugang zu Regelschulen und Ausbildung zu ermöglichen sowie, gemeinsam mit dem Träger, für eine jugendgerechte Ausstattung, entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention, des Wohnheimes zu sorgen. Begründung: Das Flüchtlingsheim Gutleutstr. 317 ist für 22 Kinder vorgesehen. Leider hat zur Zeit der Träger AWO (Arbeiterwohlfahrt) 38 Kinder dort untergebracht. Als Erstaufnahmestelle sollten die Kinder innerhalb ein paar Wochen auf Landesebene verteilt werden. Aber die Kinder bleiben mindestens 8 bis 14 Monate hier. Es gibt keine Lernräume, keine Spielplätze und vor allem keinen Zugang zu Bildung. Diese Situation belastet die traurn.atisierte Kinder sehr stark und verhindert rechtzeitige Integration. Mit mehr als 70% Überbelegung sind die Betreuer und die Mitarbeiterinnen des Heimes auch überbelastet. Es gibt viele Gründe, warum Kinder flüchten müssen: Kriege, Bürgerkriege, Kinderhandel, Prostitution und weitere. Sie haben keine Zukunft in ihrer Heimat. Kinder haben das Recht (UN Kinderrechtskonvention), in einer sicheren Umgebung ohne Diskriminierung zu leben. Sie haben das Recht auf Zugang zu medizinischer Versorgung und auf Bildung. Frankfurt ist in die Lage diese Jugendliche und Kinder vernünftig und kindgerecht unterzubringen und vor allem den Besuch von Regelschulen für sie zu ermöglichen. Insbesondere Flüchtlinge, die ohne einen Erwachsenen nach Deutschland kommen, brauchen psychologische Betreuung, um ihre traumatischen Erlebnisse verarbeiten zu können.