Installation von Sicherheitseinrichtungen entlang der Bahngleise am Schönhof
Begründung
Sicherheitseinrichtungen entlang der Bahngleise am Schönhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Abgrenzung, entlang der Jugendeinrichtungen des Nachbarschaftsheimes im neuen Sozialrathaus Rödelheimer Straße 45 am Schönhof, zur Bahntrasse so zu gestalten dass ein Betreten dieser nicht möglich ist. Im weiteren Verlauf sind in der Straße "An den Bangerten" die fehlenden Blechplatten in der vorhandenen Absperrung, besonders entlang des Bolzplatzes, bis zur Breitenbachbrücke zu erneuern. Begründung: Nachdem das Nachbarschaftsheim mit seinen Jugendeinrichtungen in seine neuen Räume am Schönhof eingezogen ist und auch der nahe gelegene öffentliche Bolzplatz von der Einrichtung mit genutzt wird, haben sich mögliche Unfallschwerpunkte durch fehlende Abgrenzungen zum Bahnkörper herausgestellt. Anlage 1 (ca. 701 KB)