Parkplatzordnung in der Deuil-La-Barre-Straße 37-45
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
Deuil-La-Barre-Straße 37-45 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Die bestehende Parkplatzordnung auf dem kleinen Parkplatz vor der Einkaufszeile Deuil-La-Barre-Str. 37-45 wird aufgehoben und die auf dem Parkplatz aufgebrachten Markierungen werden entfernt.
- Auf der gesamten Fläche werden neue Parkbuchten aufgezeichnet, eine Parkbucht soll als Behindertenparkplatz eingerichtet werden.
- Die restlichen Parkplätze werden als Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibe (max. Parkzeit 30 Minuten) eingerichtet.
- Gestreifte Markierungen vor den Treppenabgängen werden ersatzlos entfernt Begründung: An der o.a. Stelle wurde vor einigen Monaten ohne Rücksprache und ohne ersichtlichen Grund eine neue Parkordnung mit drei Behindertenparkplätzen geschaffen. Dadurch wurde wichtiger Parkraum entfernt, der für die dort ansässigen Geschäftsleute von eminent wichtiger Bedeutung ist. Nachdem nun auch noch die dort befindliche Apotheke geschlossen wurde, besteht endgültig kein Grund mehr, drei Parkplätze zu reservieren. Für die Geschäftinhaber sind Kurzzeitparkplätze in diesem Bereich wichtig, aus diesem Grund sollten die Parkplätze als Kurzzeitparkplätze mit einer maximalen Parkdauer von 30 Minuten ausgewiesen werden. Dies geht am einfachsten und lässt sich am besten kontrollieren mit Parkscheiben.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2011, OF 55/15
Betreff: Parkplatzordnung in der
Deuil-La-Barre-Straße 37-45 Der Ortsbeirat
möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die bestehende Parkplatzordnung
auf dem kleinen Parkplatz vor der Einkaufszeile Deuil-La-Barre-Str. 37-45 wird
aufgehoben und die auf dem Parkplatz aufgebrachten Markierungen werden
entfernt. 2. Auf der
gesamten Fläche werden neue Parkbuchten aufgezeichnet, eine Parkbucht soll als
Behindertenparkplatz eingerichtet werden. 3. Die restlichen Parkplätze werden als
Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibe (max. Parkzeit 30 Minuten) eingerichtet.
4. Gestreifte Markierungen vor
den Treppenabgängen werden ersatzlos entfernt Begründung: An der o.a. Stelle wurde vor einigen
Monaten ohne Rücksprache und ohne ersichtlichen Grund eine neue Parkordnung mit
drei Behindertenparkplätzen geschaffen. Dadurch wurde wichtiger Parkraum
entfernt, der für die dort ansässigen Geschäftsleute von eminent wichtiger
Bedeutung ist. Nachdem nun auch noch die dort befindliche Apotheke geschlossen
wurde, besteht endgültig kein Grund mehr, drei Parkplätze zu
reservieren.
Für die Geschäftinhaber sind
Kurzzeitparkplätze in diesem Bereich wichtig, aus diesem Grund sollten die
Parkplätze als Kurzzeitparkplätze mit einer maximalen Parkdauer von 30 Minuten
ausgewiesen werden. Dies geht am einfachsten und lässt sich am besten
kontrollieren mit Parkscheiben. Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15
am 20.01.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 831 2012
Die
Vorlage OF 55/15 wird als Anregung an den Magistrat beschlossen.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung GRÜNE