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Parkplatzordnung in der Deuil-La-Barre-Straße 37-45

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

Deuil-La-Barre-Straße 37-45 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Die bestehende Parkplatzordnung auf dem kleinen Parkplatz vor der Einkaufszeile Deuil-La-Barre-Str. 37-45 wird aufgehoben und die auf dem Parkplatz aufgebrachten Markierungen werden entfernt.
  2. Auf der gesamten Fläche werden neue Parkbuchten aufgezeichnet, eine Parkbucht soll als Behindertenparkplatz eingerichtet werden.
  3. Die restlichen Parkplätze werden als Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibe (max. Parkzeit 30 Minuten) eingerichtet.
  4. Gestreifte Markierungen vor den Treppenabgängen werden ersatzlos entfernt Begründung: An der o.a. Stelle wurde vor einigen Monaten ohne Rücksprache und ohne ersichtlichen Grund eine neue Parkordnung mit drei Behindertenparkplätzen geschaffen. Dadurch wurde wichtiger Parkraum entfernt, der für die dort ansässigen Geschäftsleute von eminent wichtiger Bedeutung ist. Nachdem nun auch noch die dort befindliche Apotheke geschlossen wurde, besteht endgültig kein Grund mehr, drei Parkplätze zu reservieren. Für die Geschäftinhaber sind Kurzzeitparkplätze in diesem Bereich wichtig, aus diesem Grund sollten die Parkplätze als Kurzzeitparkplätze mit einer maximalen Parkdauer von 30 Minuten ausgewiesen werden. Dies geht am einfachsten und lässt sich am besten kontrollieren mit Parkscheiben.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2011, OF 55/15 Betreff: Parkplatzordnung in der Deuil-La-Barre-Straße 37-45 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die bestehende Parkplatzordnung auf dem kleinen Parkplatz vor der Einkaufszeile Deuil-La-Barre-Str. 37-45 wird aufgehoben und die auf dem Parkplatz aufgebrachten Markierungen werden entfernt. 2. Auf der gesamten Fläche werden neue Parkbuchten aufgezeichnet, eine Parkbucht soll als Behindertenparkplatz eingerichtet werden. 3. Die restlichen Parkplätze werden als Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibe (max. Parkzeit 30 Minuten) eingerichtet. 4. Gestreifte Markierungen vor den Treppenabgängen werden ersatzlos entfernt Begründung: An der o.a. Stelle wurde vor einigen Monaten ohne Rücksprache und ohne ersichtlichen Grund eine neue Parkordnung mit drei Behindertenparkplätzen geschaffen. Dadurch wurde wichtiger Parkraum entfernt, der für die dort ansässigen Geschäftsleute von eminent wichtiger Bedeutung ist. Nachdem nun auch noch die dort befindliche Apotheke geschlossen wurde, besteht endgültig kein Grund mehr, drei Parkplätze zu reservieren. Für die Geschäftinhaber sind Kurzzeitparkplätze in diesem Bereich wichtig, aus diesem Grund sollten die Parkplätze als Kurzzeitparkplätze mit einer maximalen Parkdauer von 30 Minuten ausgewiesen werden. Dies geht am einfachsten und lässt sich am besten kontrollieren mit Parkscheiben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 831 2012 Die Vorlage OF 55/15 wird als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

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