Verkehrsberuhigung in der Schießhüttenstraße
Begründung
Schießhüttenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Schießhüttenstraße in Fechenheim, im Bereich der Hausnummern 2 bis 12, zur verkehrsberuhigten Zone zu erklären und entsprechend zu beschildern. Begründung: Im Bereich der Sackgasse der Ziegelhüttenstraße kommen sich Fußgänger und Autofahrer oft in die Quere. Viele Fußgänger frequentieren diesen Bereich um zur Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 11 zu gelangen. Zahlreiche Fahrzeuge bringen Kinder zum dort befindlichen Kindergarten. Durch die Enge der Straße und des Fußweges kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Eine verkehrberuhigte Zone mit gleichberechtigter Nutzung der Flächen aller Verkehrteilnehmer und vorgeschriebener Schrittgeschwindigkeit für Fahrzeuge könnte dazu beitragen diese gefährlichen Situationen reduzieren.