Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Drainage an der unteren Kätcheslach instand setzen

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den Drainage-Durchlass am Verbindungsweg vom Kätcheslachweiher zum Kalbacher Stadtpfad (In der Kätcheslach, etwa auf Höhe des Pfostens des Kinderwanderwegs) instand zu setzen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Drainage an der markierten Stelle unter dem asphaltierten Weg ist seit längerem verstopft, wodurch sich Regenwasser auf dem nördlich davon gelegenen Feld staut und das Pflanzenwachstum auf einer größeren Fläche verhindert, wie im Bild (aufgenommen nach etlichen regenfreien Tagen!) sichtbar. Quelle: Eigene Aufnahme

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 549/12 Betreff: Drainage an der unteren Kätcheslach instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den Drainage-Durchlass am Verbindungsweg vom Kätcheslachweiher zum Kalbacher Stadtpfad (In der Kätcheslach, etwa auf Höhe des Pfostens des Kinderwanderwegs) instand zu setzen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Drainage an der markierten Stelle unter dem asphaltierten Weg ist seit längerem verstopft, wodurch sich Regenwasser auf dem nördlich davon gelegenen Feld staut und das Pflanzenwachstum auf einer größeren Fläche verhindert, wie im Bild (aufgenommen nach etlichen regenfreien Tagen!) sichtbar. Quelle: Eigene Aufnahme Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.09.2024, OF 541/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6085 2024 1. Die Vorlage OF 541/12 wird durch die Annahme der Vorlage 549/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 549/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme