Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verkehrsberuhigter Bereich in der KarlMarxStraße

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Karl-Marx-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Karl-Marx-Straße zwischen Raiffeisen- und Schlettweinstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2 StVO) umzuwidmen. Begründung: Dieses Teilstück der Karl-Marx-Straße ist bis dato eine reguläre Einbahnstraße in südlicher Fahrtrichtung mit einer angeordneten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Boden-/Straßenbelag ist analog dem des verkehrsberuhigten Bereichs Schlettweinstraße gestaltet. Gehwege als "Fahrbahnbegrenzung" sind nicht vorhanden, so dass die Zugänge von den anliegenden Wohnhäusern direkt auf die Fahrbahn münden. Dadurch ist, insbesondere für die Fußgänger, ein erhebliches Gefährdungspotenzial gegeben. Werden - in Fahrtrichtung links - Personen, welche die Fahrbahn von den Grundstücken heraus betreten wollen, u.U. rechtzeitig bemerkt, so ist dies auf der rechten Fahrbahnseite durch die parkenden Fahrzeuge nicht mehr gegeben. Des Weiteren gibt es regelmäßig Konfliktsituationen zwischen Fahrzeugführern und Fußgängern. Aufgrund des Bodenbelags und der fehlenden Gehwege sehen die Fußgänger diesen Teil der Karl-Marx-Straße auch als verkehrsberuhigten Bereich, bzw. "Spielstraße" an, während die Fahrzeugführer auf ihrem vermeintlichen Recht des Bevorrechtigten beharren. Somit sind für die Umwidmung, außer den Kosten für die Beschilderung, keine weiteren Aufwendungen vor Ort notwendig.

Inhalt

Antrag vom 22.01.2024, OF 548/11

Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Karl-Marx-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Karl-Marx-Straße zwischen Raiffeisen- und Schlettweinstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2 StVO) umzuwidmen. Begründung: Dieses Teilstück der Karl-Marx-Straße ist bis dato eine reguläre Einbahnstraße in südlicher Fahrtrichtung mit einer angeordneten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Boden-/Straßenbelag ist analog dem des verkehrsberuhigten Bereichs Schlettweinstraße gestaltet. Gehwege als "Fahrbahnbegrenzung" sind nicht vorhanden, so dass die Zugänge von den anliegenden Wohnhäusern direkt auf die Fahrbahn münden. Dadurch ist, insbesondere für die Fußgänger, ein erhebliches Gefährdungspotenzial gegeben. Werden - in Fahrtrichtung links - Personen, welche die Fahrbahn von den Grundstücken heraus betreten wollen, u.U. rechtzeitig bemerkt, so ist dies auf der rechten Fahrbahnseite durch die parkenden Fahrzeuge nicht mehr gegeben.


Des Weiteren gibt es regelmäßig Konfliktsituationen zwischen Fahrzeugführern und Fußgängern. Aufgrund des Bodenbelags und der fehlenden Gehwege sehen die Fußgänger diesen Teil der Karl-Marx-Straße auch als verkehrsberuhigten Bereich, bzw. "Spielstraße" an, während die Fahrzeugführer auf ihrem vermeintlichen Recht des Bevorrechtigten beharren. Somit sind für die Umwidmung, außer den Kosten für die Beschilderung, keine weiteren Aufwendungen vor Ort notwendig.Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 27
OBR 11
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5064 2024 Die Vorlage OF 548/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der folgende Satz dem Tenor beigefügt wird: "Dabei ist zu beachten, dass die Eingänge zu den Häusern nicht durch geparkte Autos versperrt werden."
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen