Finanzierung eines Gedenkorts für die deportierten jüdischen Bewohnerinnen und Bewohner des Kinderheims in der Ebersheimstraße
Begründung
die deportierten jüdischen Bewohnerinnen und Bewohner des Kinderheims in der Ebersheimstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine mögliche Differenz zwischen dem vom Ortsbeirat zur Verfügung gestellten Budget von bis zu € 8.000 (OIB 206 vom 19.04.2018) und den endgültigen Kosten aus eigenen Mitteln abzudecken. Begründung: Der Ortsbeirat hat mit der OIB 206 entschieden, bis zu € 8.000 für den beschriebenen Zweck zur Verfügung zu stellen. Ein Beschluss zur Übernahme der gesamten Kosten ohne Begrenzung konnte nicht gefasst werden, da zum damaligen Zeitpunkt zum einen die Kosten nur ungefähr bekannt waren, zum anderen die im Magistrat zuständige Stelle (Kulturamt) klar erkennen ließ, dass die Entscheidungsbefugnis über die endgültige Ausgestaltung beim Kulturamt liege und der Ortsbeirat dazu lediglich gehört werde. Im Bewusstsein dieser beschränkten Einflussmöglichkeiten hat der Ortsbeirat entschieden, keine exakte Summe, sondern ein - vor dem Hintergrund der damals vorliegenden Kostenschätzung reichlich bemessenes - Budget zur Verfügung zu stellen und lediglich eine Obergrenze festzulegen. Der Ortsbeirat hat sich mit den geäußerten Gestaltungswünschen im Rahmen der ursprünglichen Konzeption gehalten. Wenn die zuständige Stelle des Magistrats eine andere Ausgestaltung wünscht, hat sie auch die dafür erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.