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Höchst: Brüningbrunnen auf dem Höchster Marktplatz instand setzen

Vorlagentyp: OF fraktionslos

Begründung

Höchster Marktplatz instand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Brunnen auf dem Höchster Marktplatz zu reinigen und das Wasserspiel instand zu setzen. Begründung: Durch die bereits monatelange Funktionslosigkeit wird der Brunnen als Abfallbehälter fehlinterpretiert. Entsprechend vermüllt sind die Wasserbecken. Der Höchster Marktplatz erhält so, nicht zu Letzt durch den ebenfalls im schlechtem Zustand befindlichen Ettinghausenplatz, verstärkt einen verwahrlosten Charakter. Für Bürger und Wochenmarktbesucher entsteht der Eindruck, dass man sich um diesen Teil von Höchst nicht mehr kümmert. Dies wirft dies ein schlechtes Licht auf den Stadtteil. Das Gesamtbild des Höchster Marktplatz wird, durch den funktionsfähigen, historischen Brunnen aufgewertet.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2017, OF 546/6 Betreff: Höchst: Brüningbrunnen auf dem Höchster Marktplatz instand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Brunnen auf dem Höchster Marktplatz zu reinigen und das Wasserspiel instand zu setzen. Begründung: Durch die bereits monatelange Funktionslosigkeit wird der Brunnen als Abfallbehälter fehlinterpretiert. Entsprechend vermüllt sind die Wasserbecken. Der Höchster Marktplatz erhält so, nicht zu Letzt durch den ebenfalls im schlechtem Zustand befindlichen Ettinghausenplatz, verstärkt einen verwahrlosten Charakter. Für Bürger und Wochenmarktbesucher entsteht der Eindruck, dass man sich um diesen Teil von Höchst nicht mehr kümmert. Dies wirft dies ein schlechtes Licht auf den Stadtteil. Das Gesamtbild des Höchster Marktplatz wird, durch den funktionsfähigen, historischen Brunnen aufgewertet. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 05.12.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2553 2017 Die Vorlage OF 546/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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