Parken in der Straße Am Steinernen Kreuz beordnen
Begründung
Kreuz beordnen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Parksituation in der Straße am Steinernen Kreuz so zu beordnen, dass grob gefährdendes Parken erschwert wird. Insbesondere an den Einmündungen der Sackgassen, z.B. Bereich der Hausnummern 32 und 42, wird das 5 m vor und nach einer Kreuzung/Einmündung bestehende Parkverbot nur selten eingehalten. Durch eine Kombination von verstärkten Kontrollen des ruhenden Verkehrs, Markierung von Sperrflächen, Aufstellen von Pollern etc. sind die bestehenden Regeln durchzusetzen. Begründung: Auch ein Mangel an Parkflächen rechtfertigt kein Verstoß gegen die Vorschriften zum Parken von Fahrzeugen. Gerade das Parken in den Straßeneinmündungen verhindert die Zufahrt von Fahrzeugen der Müllabfuhr und der Feuerwehr. Die Fußgänger werden gezwungen die Bürgersteige zu verlassen und sich einer erhöhten Gefahr auf der Fahrbahn auszusetzen.