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Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/Grüneburgweg

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Leerbachstraße/Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einsehbarkeit des Straßenkreuzungsbereichs Leerbachstraße/Grüneburgweg zu prüfen und ggf. durch ein Parkverbot oder sogar ein absolutes Halteverbot im unmittelbaren Bereich vor der Kreuzung zu erhöhen. Begründung: An der Ecke Leerbachstraße/Grüneburgweg stehen häufig Pkws so nahe an der Kreuzung, dass man, wenn man aus der Leerbachstraße in den Grüneburgweg einbiegen möchte, den von der Eschersheimer Landstraße her den Grüneburgweg befahrenden Verkehr nicht gut einsehen kann.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2014, OF 530/2 Betreff: Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einsehbarkeit des Straßenkreuzungsbereichs Leerbachstraße/Grüneburgweg zu prüfen und ggf. durch ein Parkverbot oder sogar ein absolutes Halteverbot im unmittelbaren Bereich vor der Kreuzung zu erhöhen. Begründung: An der Ecke Leerbachstraße/Grüneburgweg stehen häufig Pkws so nahe an der Kreuzung, dass man, wenn man aus der Leerbachstraße in den Grüneburgweg einbiegen möchte, den von der Eschersheimer Landstraße her den Grüneburgweg befahrenden Verkehr nicht gut einsehen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 07.07.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3268 2014 Die Vorlage OF 530/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "Kreuzung" nachfolgender Wortlaut eingefügt wird: "oder durch das Aufstellen von Fahrradbügeln oder dem Anbringen eines Verkehrsspiegels oder sonstigen Maßnahmen" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen