Einsehbarkeit der Straßenkreuzung Leerbachstraße/Grüneburgweg
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Leerbachstraße/Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einsehbarkeit des Straßenkreuzungsbereichs Leerbachstraße/Grüneburgweg zu prüfen und ggf. durch ein Parkverbot oder sogar ein absolutes Halteverbot im unmittelbaren Bereich vor der Kreuzung zu erhöhen. Begründung: An der Ecke Leerbachstraße/Grüneburgweg stehen häufig Pkws so nahe an der Kreuzung, dass man, wenn man aus der Leerbachstraße in den Grüneburgweg einbiegen möchte, den von der Eschersheimer Landstraße her den Grüneburgweg befahrenden Verkehr nicht gut einsehen kann.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2014, OF 530/2
Betreff: Einsehbarkeit der Straßenkreuzung
Leerbachstraße/Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einsehbarkeit des
Straßenkreuzungsbereichs Leerbachstraße/Grüneburgweg zu prüfen und ggf. durch
ein Parkverbot oder sogar ein absolutes Halteverbot im unmittelbaren Bereich
vor der Kreuzung zu erhöhen. Begründung: An der Ecke Leerbachstraße/Grüneburgweg stehen
häufig Pkws so nahe an der Kreuzung, dass man, wenn man aus der Leerbachstraße
in den Grüneburgweg einbiegen möchte, den von der Eschersheimer Landstraße her
den Grüneburgweg befahrenden Verkehr nicht gut einsehen kann. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2
am 07.07.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3268 2014
Die
Vorlage OF 530/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach
dem Wort "Kreuzung" nachfolgender Wortlaut eingefügt wird:
"oder durch das Aufstellen von Fahrradbügeln oder dem Anbringen eines
Verkehrsspiegels oder sonstigen Maßnahmen"
Abstimmung:
Einstimmige Annahme