Das Nordwestzentrum ist mehr als ein Einkaufszentrum: Gute Luftqualität in Bereichen mit Funktionen der Stadtteil-Daseinsvorsorge (oder Passagen dahin) garantieren
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle prüfen und berichten: Wir fordern den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, in wichtigen Passagen des Nordwestzentrums (NWZ) Messungen zur Luftqualität vorzunehmen oder den Betreiber zu solchen aufzufordern. Darüber hinaus fordern wir die Stadt Frankfurt auf, sollten die gewonnenen Ergebnisse gesundheitliche (Feinstaub-)Grenzwerte überschreiten, auf das Center-Management zuzugehen, um sämtliche, von Bürger*innen notwendigerweise zu passierenden Abschnitte ins Zentrum, im Zentrum zu Arztpraxen und öffentlichen Einrichtungen (Bücherei, Schwimmbad, Volkshochschule, u. w.) sowie an der Bushaltestelle gänzlich rauchfrei zu halten.
Begründung
- Passivrauchen ist überall gesundheitsschädlich. Auch im Freien und halb-offenen Räumen, wie sie im NWZ vorzufinden sind. Ein aktueller Appell aus der Wissenschaft unterstreicht das.
- Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) garantiert allen Bürger*innen des Landes das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Urteilen betont, dass dieses Recht auch den Schutz vor Umweltbelastungen, einschließlich Luftverschmutzung, umfasst.
- In seinen Funktionen erfüllt das NWZ gemäß Gründungsidee einen städtischen Auftrag, der gleichzusetzen ist mit der des öffentlichen Raumes.
- In Hessen gilt folgerichtig ein Rauchverbot in allen solchen Einrichtungen, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger entweder aufhalten müssen, sich weiterbilden oder ihre Freizeit verbringen.
- Dass vor allem vor Gaststätten geraucht wird, bleibt verwunderlich, denn "Gaststätten" dürfen in Ausnahmefällen Raucherbereiche zulassen, müssen diese allerdings räumlich von den Nichtraucherbereichen trennen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen fraktionslos (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)