Schrägparken an der Mörfelder Landstraße
Begründung
Landstraße Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, das Schrägparken von PKW im Bereich zwischen der Mörfelder Landstraße 134 bis zur Einmündung der Stresemannallee (in diesem Bereich ohnehin nicht gestattet) durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Anwohner haben sich wiederholt bei den zuständigen Behörden der Stadt Frankfurt über verbotswidriges Schrägparken beschwert, da dadurch die Nutzungsbreite des Fußweges unzumutbar eingeschränkt wird. Durch das Aufstellen von Pollern oder ähnlichen Sperren ließe sich dieses Problem wohl am ehesten in den Griff bekommen. Auch vermehrte Kontrollen könnten hilfreich sein.
Inhalt
Antrag vom 31.07.2017, OF 520/5
Betreff: Schrägparken an der Mörfelder Landstraße Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, das Schrägparken von PKW im Bereich zwischen der Mörfelder Landstraße 134 bis zur Einmündung der Stresemannallee (in diesem Bereich ohnehin nicht gestattet) durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Anwohner haben sich wiederholt bei den zuständigen Behörden der Stadt Frankfurt über verbotswidriges Schrägparken beschwert, da dadurch die Nutzungsbreite des Fußweges unzumutbar eingeschränkt wird. Durch das Aufstellen von Pollern oder ähnlichen Sperren ließe sich dieses Problem wohl am ehesten in den Griff bekommen. Auch vermehrte Kontrollen könnten hilfreich sein.Beratung im Ortsbeirat: 5