Zeilsheim: Verkehrssituation Alt-Zeilsheim/Pfortengartenweg
Begründung
Alt-Zeilsheim/Pfortengartenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Passanten und der Wohngebäude zu ergreifen, die ein Be- oder Überfahren des Bürgersteigs der Häuser Alt-Zeilsheim 55 und 57 wirkungsvoll verhindern. Aus Sicht des Ortsbeirates ist hierfür ein bauliches Verhindern von Parkverstößen im Pfortengartenweg und Alt-Zeilsheim erforderlich, sowie eine Reihe von schützenden Pollern vor den betroffenen Häusern. Begründung: Die Bewohner der Liegenschaften Alt-Zeilsheim 55 und 57 erleben fast täglich Situationen, wo größere Fahrzeuge den Kurvenradius vom Pfortengartenweg in die Straße Alt-Zeilsheim nicht einhalten können und den Bürgersteig überfahren und oftmals auch das Haus treffen. Am Haus sind für jeden Laien dutzende solcher Unfallstellen ersichtlich. Meist führt der Unfall noch zu einer Fahrerflucht. Die Anwohner können auf Wunsch gerne entsprechende Aktenzeichen des 17. Polizeirevier nennen oder ihre Außenspiegel-Sammlung vorzeigen. Die angebrachten Parkwinkel und Straßenschilder, die das Ende der Parkzonen im Pfortengartenweg und Alt-Zeilsheim zeigen, dienen den Kraftfahrzeugnutzern nur als nett gemeinte Hinweise und müssen durch bauliche Maßnahmen verstärkt werden. Der Hinweis auf die Stadtpolizei Verkehrssicherheit ist mit Bezug auf die Häufigkeit und Zeiten der Kontrollfahrten im Stadtteil Zeilsheim und der offensichtlichen Lage und Realität nicht zielführend.