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1. Grundwasserstand im Neubaugebiet Leuchte und ganz Enkheim durch Revitalisierung des Wasserwerkes am Enkheimer Wald wieder absenken 2. Grenzänderungsvertrag

Vorlagentyp: OF BFF

Begründung

Leuchte und ganz Enkheim durch Revitalisierung des Wasserwerkes am Enkheimer Wald wieder absenken 2. Grenzänderungsvertrag Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob der seit 2005, nach der Auflassung des Wasserwerkes am Enkheimer Wald stark angestiegene, große Probleme im Neubaugebiet Leuchte und ganz Enkheim verursachende Grundwasserstand nicht durch eine Revitalisierung des Wasserwerkes am Enkheimer Wald wieder auf das vor der Schließung des Wasserwerkes beherrschbare Niveau abgesenkt werden kann? Da nach dem Grenzänderungsvertrag der Ortsbeirat 16 zur Schließung des Wasserwerkes und seinen Folgen hätte gehört werden müssen, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat die Rechtslage offenzulegen und darzulegen, wer die Verantwortung für die schweren Schäden in ganz Enkheim zu verantworten hat. Begründung: In Anbetracht der schweren Überschwemmungen und Schäden in Enkheim bei den Unwettern im Juni 2016, die beileibe kein Jahrhundertereignis waren, sondern die dritte Überschwemmung in 15 Jahren, sollte die Auflassung des Wasserwerkes in Enkheim, die nicht mit dem OBR 16 nach dem Grenzänderungsvertrag abgesprochen worden ist, rückgängig gemacht werden. Es kann nicht angehen, daß die Mainova Frankfurter Wasserwerke still- legt und in ganz Enkheim dadurch den Grundwasserstand weiträumig um 80 cm anhebt, weil das Wasser aus dem Vogelsberg billiger und besser ist. Die Bürgerinitiativen im Vo- gelsberg wehren sich gegen die Absenkungen ihres Grundwasser und Gebäudeschäden durch Setzrisse, während Enkheimer, die in 50 Jahren noch nie Wasser im Keller hatten, im Grundwasser des verlandeten alten Mainarmes absaufen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2016, OF 52/16 Betreff: 1. Grundwasserstand im Neubaugebiet Leuchte und ganz Enkheim durch Revitalisierung des Wasserwerkes am Enkheimer Wald wieder absenken 2. Grenzänderungsvertrag Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob der seit 2005, nach der Auflassung des Wasserwerkes am Enkheimer Wald stark angestiegene, große Probleme im Neubaugebiet Leuchte und ganz Enkheim verursachende Grundwasserstand nicht durch eine Revitalisierung des Wasserwerkes am Enkheimer Wald wieder auf das vor der Schließung des Wasserwerkes beherrschbare Niveau abgesenkt werden kann? Da nach dem Grenzänderungsvertrag der Ortsbeirat 16 zur Schließung des Wasserwerkes und seinen Folgen hätte gehört werden müssen, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat die Rechtslage offenzulegen und darzulegen, wer die Verantwortung für die schweren Schäden in ganz Enkheim zu verantworten hat. Begründung: In Anbetracht der schweren Überschwemmungen und Schäden in Enkheim bei den Unwettern im Juni 2016, die beileibe kein Jahrhundertereignis waren, sondern die dritte Überschwemmung in 15 Jahren, sollte die Auflassung des Wasserwerkes in Enkheim, die nicht mit dem OBR 16 nach dem Grenzänderungsvertrag abgesprochen worden ist, rückgängig gemacht werden. Es kann nicht angehen, daß die Mainova Frankfurter Wasserwerke still- legt und in ganz Enkheim dadurch den Grundwasserstand weiträumig um 80 cm anhebt, weil das Wasser aus dem Vogelsberg billiger und besser ist. Die Bürgerinitiativen im Vo- gelsberg wehren sich gegen die Absenkungen ihres Grundwasser und Gebäudeschäden durch Setzrisse, während Enkheimer, die in 50 Jahren noch nie Wasser im Keller hatten, im Grundwasser des verlandeten alten Mainarmes absaufen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 30.08.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 52/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 04.10.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 52/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 01.11.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 52/16 wurde zurückgezogen.