Anerkennung und Zuhören
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Alle vom Ortsbeirat benannten Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher, Kinderbeauftragte und Seniorenbeauftragte mögen einmal im Jahr einen kurzen Bericht über Ihre Tätigkeit innerhalb einer Ortsbeiratssitzung geben.
Begründung
Die Ehrenämter Sozialbezirksvorsteher und Sozialbezirksvorsteherinnen und Kinderbeauftragten sowie die Seniorenbeauftragte sind ein wichtiges Bindeglied zu den Bürgerinnen und Bürgern unterschiedlichen Alters in den Stadtteilen. Sie bekommen positive Veränderungen und Stimmungen mit, aber auch Fehlentwicklungen, auf die wir im Ortsbeirat eventuell reagieren können. Wichtig ist die Anerkennung Ihrer ehrenamtlichen Arbeit im Ortsbeirat.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme