Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie Theodor-Haubach-Weg 2 ermöglichen

Vorlagentyp: OF SPD

Antrag

Der Magistrat wird gebeten, das Querparken vor den Häusern "Am Erlenbruch" 2-4 sowie Theodor-Haubach-Weg 2 zu ermöglichen und den Rad/Fußweg durch Drängelgitter zu schützen. Außerdem möge der Fuß/Radweg als solcher gekennzeichnet werden. Weiter östlich ist das Parken erlaubt, siehe Foto. Drängelgitter verhindern, dass die geparkten Fahrzeuge zu weit in den Rad/Fußweg hineinreichen. Foto: Stefan Helming Im westlichen Abschnitt am Anfang der Straße "am Erlenbruch" sieht alles gleich aus, es fehlt aber ein Schild. Die Fläche gilt damit insgesamt als Fußweg. Hier wurden in der jüngeren Vergangenheit auch Bußgelder gegen im guten Glauben Parkende verhängt.

Begründung

Es ist den Bürger*innen nicht zu vermitteln, warum die nebeneinander liegenden Straßenabschnitte bei gleicher Struktur und Breite unterschiedlich behandelt werden. Sie sollten einander angeglichen werden.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 25
OBR 11
TO I, TOP 8
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4746 2023 Die Vorlage OF 516/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle