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Kreuzung Eichwaldstraße, Bornheimer Landwehr, Roßdorfer Straße, Würzburger Straße

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Landwehr, Roßdorfer Straße, Würzburger Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das obengenannte Aufeinandertreffen verschiedener Straßen als Kreisverkehr ausgewiesen werden kann. Begründung: Die genannte Kreuzung wurde bei der Einrichtung der ersten Tempo-30-Zone in Bornheim als Kreisel ausgeführt, jedoch niemals ein Kreisverkehr eingerichtet. So herrscht im Abstand von wenigen Metern an jeder Einmündung in den Kreisel immer rechts vor links. Entsprechend entstehen immer wieder Unsicherheiten oder auch lautstarke Auseinandersetzungen. Das Radfahren gegen die Einbahnstraße kompliziert die Vorfahrtsverhältnisse zusätzlich. Vor diesem Hintergrund sollte überlegt werden, die traditionelle Abneigung gegen Kreisverkehre hier aufzugeben und den Kreisel als Kreisverkehr auszuweisen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2015, OF 513/4 Betreff: Kreuzung Eichwaldstraße, Bornheimer Landwehr, Roßdorfer Straße, Würzburger Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das obengenannte Aufeinandertreffen verschiedener Straßen als Kreisverkehr ausgewiesen werden kann. Begründung: Die genannte Kreuzung wurde bei der Einrichtung der ersten Tempo-30-Zone in Bornheim als Kreisel ausgeführt, jedoch niemals ein Kreisverkehr eingerichtet. So herrscht im Abstand von wenigen Metern an jeder Einmündung in den Kreisel immer rechts vor links. Entsprechend entstehen immer wieder Unsicherheiten oder auch lautstarke Auseinandersetzungen. Das Radfahren gegen die Einbahnstraße kompliziert die Vorfahrtsverhältnisse zusätzlich. Vor diesem Hintergrund sollte überlegt werden, die traditionelle Abneigung gegen Kreisverkehre hier aufzugeben und den Kreisel als Kreisverkehr auszuweisen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 06.10.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4564 2015 Die Vorlage OF 513/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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