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Freizeitpark Kalbach - Umlegung des Bachlaufs

Vorlagentyp: OF CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF

Begründung

Bachlaufs Der Magistrat wird gebeten, die beschädigte und undichte Betonwanne des Teichs im Freizeitpark, die zum Austrocknen des Teichs führt, rückzubauen und stattdessen für den Bachlauf des Kalbach einen Nebenarm auszubilden der durch den Bereich des bisherigen Betonbeckens geführt wird. Der Ortsbeirat stimmt der vom Grünflächenamt am 6.10.2015 vorgelegten Planung zu. Begründung: Auf Empfehlung des Magistrats in der ST 1219 vom 24.08.2015, hat der Ortsbeirat sich am 6.10.2015 mit Vertretern des Grünflächenamtes zu einem Ortstermin getroffen. Dabei wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vorgestellt. Demnach ist die Ausbildung eines Nebenarms des Kalbachs, der durch den Bereich des derzeitigen beschädigten Wasserbeckens geführt würde, darstellbar. Die Umsetzung ist für 2016 vorgesehen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2015, OF 505/12 Betreff: Freizeitpark Kalbach - Umlegung des Bachlaufs Der Magistrat wird gebeten, die beschädigte und undichte Betonwanne des Teichs im Freizeitpark, die zum Austrocknen des Teichs führt, rückzubauen und stattdessen für den Bachlauf des Kalbach einen Nebenarm auszubilden der durch den Bereich des bisherigen Betonbeckens geführt wird. Der Ortsbeirat stimmt der vom Grünflächenamt am 6.10.2015 vorgelegten Planung zu. Begründung: Auf Empfehlung des Magistrats in der ST 1219 vom 24.08.2015, hat der Ortsbeirat sich am 6.10.2015 mit Vertretern des Grünflächenamtes zu einem Ortstermin getroffen. Dabei wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vorgestellt. Demnach ist die Ausbildung eines Nebenarms des Kalbachs, der durch den Bereich des derzeitigen beschädigten Wasserbeckens geführt würde, darstellbar. Die Umsetzung ist für 2016 vorgesehen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 13.11.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4730 2015 Die Vorlage OF 505/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme