Quartiersgarage Glauburgschule - keine Veränderung der Verkehrsführung in der Lenaustraße und Lortzingstraße!
Begründung
keine Veränderung der Verkehrsführung in der Lenaustraße und Lortzingstraße! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die vorhandene Verkehrsführung in der Lenau- und der Lortzingstraße beizubehalten und die diskutierte Sackgassenregelung abzulehnen. Begründung: Die von der Bürgerinitiative Quartiersgarage vorgeschlagenen Veränderungen der Verkehrsführung, d.h. Umkehr der Einbahnstraßen bzw. Etablierung einer Sackgasse würde zu einer zusätzlichen Belastung der umliegenden Straßen wie der Neuhof-, Spohr- und Gluckstraße führen. Zusätzlich würde der Parkdruck durch den damit geplanten Wegfall weiterer Parkplätze zunehmen, was den Bau der der Quartiersgarage konterkarieren würde.
Inhalt
Antrag vom 19.11.2013, OF 503/3
Betreff: Quartiersgarage Glauburgschule - keine Veränderung der Verkehrsführung in der Lenaustraße und Lortzingstraße! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die vorhandene Verkehrsführung in der Lenau- und der Lortzingstraße beizubehalten und die diskutierte Sackgassenregelung abzulehnen. Begründung: Die von der Bürgerinitiative Quartiersgarage vorgeschlagenen Veränderungen der Verkehrsführung, d.h. Umkehr der Einbahnstraßen bzw. Etablierung einer Sackgasse würde zu einer zusätzlichen Belastung der umliegenden Straßen wie der Neuhof-, Spohr- und Gluckstraße führen. Zusätzlich würde der Parkdruck durch den damit geplanten Wegfall weiterer Parkplätze zunehmen, was den Bau der der Quartiersgarage konterkarieren würde.Beratung im Ortsbeirat: 3