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Verkehrssicherheit in der Kölner Straße

Vorlagentyp: OF FDP

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die geltende Vorfahrtsregel im Bereich der Einmündung der Warschauer Straße in die Kölner Straße stärker durchzusetzen, um dadurch die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Insbesondere sollen dabei die folgenden Maßnahmen geprüft werden:

  1. Aufstellung des Verkehrszeichens 206 "Halt! Vorfahrt gewähren!" in der Kölner Straße in westlicher Fahrtrichtung;
  2. Aufstellung des Verkehrszeichens 205 "Vorfahrt gewähren!" in der Kölner Straße in westlicher Fahrtrichtung; und
  3. Maßnahmen zur Verhinderung des Parkens auf der Kölner Straße im Einmündungsbereich.

Begründung

Die Kölner Straße ist beginnend von der Frankenallee als Einbahnstraße in westlicher Fahrtrichtung ausgestaltet. Von der nördlichen Seite her (von der Europaallee) trifft die Warschauer Straße auf die Kölner Straße. Beide Straßen sind Teil einer ausgewiesenen Tempo-30-Zone. Es gilt die Rechts-vor-links-Regel. Diese wird allerdings häufig nicht beachtet, weil die bauliche Situation dem Verkehr auf der Kölner Straße suggeriert, sich auf einer Vorfahrtstraße zu befinden. Eine Beschilderung existiert nicht, und der Blick in die Einmündung wird regelmäßig durch parkende Fahrzeuge versperrt.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 12
OBR 1
TO I, TOP 38
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2423 2022 1. Die Ziffern 1. und 2. werden abgelehnt. 2. Dem ersten Absatz sowie der Ziffer 3. wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Linke Die Partei Alle
Ablehnung:
SPD FDP