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Evangelische Kindertagesstätte Krambambuli Bereitstellung eines Ausweichquartiers während des Umbaus

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Krambambuli Bereitstellung eines Ausweichquartiers während des Umbaus Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Erweiterung der Evangelischen Kindertagesstätte Krambambuli am Kalbacher Stadtpfad 8, zur Errichtung von Räumen für die ersten Kalbacher Gruppen für Kinder unter drei Jahren, zügig in 2012 zu beginnen. Da während der gesamten Bauphase sämtliche Kindergarten- und Hortgruppen ausgelagert werden müssen, sind als Ausweichquartier die Pavillons der provisorischen Grundschule am Kalbacher Stadtpfad, nach der Fertigstellung der Grundschulerweiterung, zur Verfügung zu stellen. Von der Inanspruchnahme der Pavillons der Grundschuldepandance in der Talstraße neben der Kath. Kindertagesstätte ist Abstand zu nehmen. Diese Pavillons sind nicht geeignet, da sie nur über Außentoiletten verfügen. Die Kindergartenkinder können diese Außentoiletten nur in Begleitung des Erziehungspersonals aufsuchen und müssen in der kalten Jahreszeit jeweils vollständig angekleidet werden. Zur zeitnahen Einrichtung von ersten Gruppen für Kinder unter drei Jahren in diesen Pavillons wird auf die OA 35/2011 vom 10.6.2011 wird verwiesen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2011, OF 50/12 Betreff: Evangelische Kindertagesstätte Krambambuli Bereitstellung eines Ausweichquartiers während des Umbaus Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Erweiterung der Evangelischen Kindertagesstätte Krambambuli am Kalbacher Stadtpfad 8, zur Errichtung von Räumen für die ersten Kalbacher Gruppen für Kinder unter drei Jahren, zügig in 2012 zu beginnen. Da während der gesamten Bauphase sämtliche Kindergarten- und Hortgruppen ausgelagert werden müssen, sind als Ausweichquartier die Pavillons der provisorischen Grundschule am Kalbacher Stadtpfad, nach der Fertigstellung der Grundschulerweiterung, zur Verfügung zu stellen. Von der Inanspruchnahme der Pavillons der Grundschuldepandance in der Talstraße neben der Kath. Kindertagesstätte ist Abstand zu nehmen. Diese Pavillons sind nicht geeignet, da sie nur über Außentoiletten verfügen. Die Kindergartenkinder können diese Außentoiletten nur in Begleitung des Erziehungspersonals aufsuchen und müssen in der kalten Jahreszeit jeweils vollständig angekleidet werden. Zur zeitnahen Einrichtung von ersten Gruppen für Kinder unter drei Jahren in diesen Pavillons wird auf die OA 35/2011 vom 10.6.2011 wird verwiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.10.2011, OF 60/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 28.10.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 93 2011 1. Die Vorlage OF 50/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 60/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 60/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme