Schadhafte Mauer am Alten Ginnheimer Friedhof - Schulwegsicherung
Begründung
Friedhof - Schulwegsicherung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Mauer des "Alten Ginnheimer Friedhof" entlang der "Ginnheimer Hohl" umgehend zu reparieren und den Bürgersteig wieder zur Benutzung freizugeben. Begründung: Im März brachen in kurzer Folge mehrere Steine der Mauer des Parks "Alter Ginnheimer Friedhof" am Bürgersteig der "Ginnheimer Hohl" heraus. Als Ursache kann angenommen werden, dass Wurzelwerk der Bäume im Park die Mauersteine herausgedrückt haben. Dies lässt wenigstens der Bereich hinter der Schadstelle vermuten. Ende März wurde als erste Maßnahme das entstandene Loch abgestützt und der gesamte Bürgersteig entlang der "Ginnheimer Hohl" zwischen "Fuchshohl" und "Am Mühlgarten" mit einem Zaun gesperrt. Der Bürgersteig ist dadurch nicht mehr zur Nutzung freigegeben. Dieser Bürgersteig stellt jedoch einen vitalen Teil des Schulweges der Kinder dar, welche die Diesterwegschule besuchen. Jetzt, da der Bürgersteig gesperrt ist, weichen die Kinder oft nicht auf den Parkweg oder auf die andere Straßenseite der "Ginnheimer Hohl" aus, sondern laufen außen neben dem Sperrzaun auf den verbliebenen 30 cm Bürgersteig bzw. sogar auf der Fahrbahn entlang. Erwachsene sind hier leider auch ein schlechtes Vorbild, da diese es genauso machen. Es mag sein, dass bei der Reparatur denkmalschutzrelevante Fragen zu klären sind. Jedoch ist in diesem Fall ist Eile bei der Instandsetzung geboten, denn Bürgerschutz - insbesondere Kinderschutz - immer vor Denkmalschutz.