Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße
Begründung
der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wieder wie vor dem Bau der U5-Haltestelle Glauburgstraße ein Hinweisschild für die auf der Eckenheimer Landstraße von Norden kommenden Fahrzeuge aufzuhängen, auf dem die Linksabbiegemöglichkeit über die Marschnerstraße in die Glauburgstraße gezeigt wird, um so das gefährliche direkte Linksabbiegen in die Glauburgstraße (bei gleichzeitigem parallelem Fußgänger-Grün) zu vermeiden.
Inhalt
Antrag vom 02.08.2018, OF 499/3
Betreff: Verbotswidriges Linksabbiegen von der Eckenheimer Landstraße in die Glauburgstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wieder wie vor dem Bau der U5-Haltestelle Glauburgstraße ein Hinweisschild für die auf der Eckenheimer Landstraße von Norden kommenden Fahrzeuge aufzuhängen, auf dem die Linksabbiegemöglichkeit über die Marschnerstraße in die Glauburgstraße gezeigt wird, um so das gefährliche direkte Linksabbiegen in die Glauburgstraße (bei gleichzeitigem parallelem Fußgänger-Grün) zu vermeiden.Beratung im Ortsbeirat: 3