Fahrradbügel Hufnagelstraße anbringen
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Hufnagelstraße vor Hausnummer 39 auf der rechten Seite zwischen Einfahrt und Baumscheibe zwei Fahrradbügel hintereinander anzubringen, deren Längsseite jeweils parallel zur Baumscheibe verläuft.
Begründung
Bevor die Grünflächen vergrößert wurden, gab es an dieser Stelle bereits hohe Fahrradbügel, welche gleichzeitig als Rammschutz dienten. Aktuell wird dieser Platz illegal zum Abstellen von Kraftfahrzeugen missbraucht, was oftmals die Einfahrt zum dort befindlichen Grundstück behindert, was unbeteiligte Anwohnende mitunter durch Hup-Konzerte belästigt. Bedarf zum Abstellen von Fahrrädern gibt es weiterhin, wie auf dem Bild unten ersichtlich. Der letztes Jahr nachgerüstete Rammschutz eignet sich durch die niedrigere Bauweise jedoch weniger gut zum Anschließen von Fahrrädern. Außerdem würde man dabei die Grünfläche verdrängen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme