Schrägparken in der Feuerwehrzufahrt Allerheiligenstraße Nr. 9
Begründung
Allerheiligenstraße Nr. 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Abpollerung im Bereich der Zufahrt des Umspannwerks der Mainova im Bereich der Allerheiligenstr. 9 so wieder herzustellen, dass dort insbesondere das Schrägparken unter Beeinträchtigung der Fußgänger durch das Parken auf dem Bürgersteig unterbunden wird. Bereits jetzt ist die "Schaffung neuen Parkraums" durch das "vorbildliche" Schrägparken an dieser Stelle zu beobachten. Zwischenzeitlich sollten ordnungsrechtliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden.
Inhalt
Antrag vom 27.06.2014, OF 487/1
Betreff: Schrägparken in der Feuerwehrzufahrt Allerheiligenstraße Nr. 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Abpollerung im Bereich der Zufahrt des Umspannwerks der Mainova im Bereich der Allerheiligenstr. 9 so wieder herzustellen, dass dort insbesondere das Schrägparken unter Beeinträchtigung der Fußgänger durch das Parken auf dem Bürgersteig unterbunden wird. Bereits jetzt ist die "Schaffung neuen Parkraums" durch das "vorbildliche" Schrägparken an dieser Stelle zu beobachten. Zwischenzeitlich sollten ordnungsrechtliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden.Beratung im Ortsbeirat: 1