Fuß- und Radverkehr an der Hanauer Landstraße 565 bis 585 ermöglichen
Antrag
der Magistrat möge zeitnah dafür Sorge tragen, dass auf dem oben genannten Abschnitt der Hanauer Landstraße auf dem nördlichen Bürgersteig, der zur Zeit überwiegend als Parkplatz dient, die Benutzung des selbigen durch Fußgängerinnen und Fußgänger und den Fahrradverkehr ermöglicht wird. Die teils lebensgefährliche Situation muss dringen beendet werden.
Begründung
Zur Zeit ist der Bürgersteig in diesem Abschnitt nicht zu nutzen. Oft wird die komplette Fläche dauerhaft beparkt. Dass der Bürgersteig dort nicht genutzt werden kann betrifft die Menschen, die dort leben im gleichen Maße wie Besucher, Menschen, die zu den dort ansässigen Dienstleistern gelangen wollen. Ein Ausweichen auf die Hanauer Landstraße, die in diesem Bereich 4spurig verläuft und oft mit deutlich erhöhtem Tempo, dass kaum kontrolliert wird, befahren wird, ist den anderen Verkehrsteilnehmern zur Zeit aufgezwungen aber in keinster Weise zumutbar. Eine schnelle Veränderung der Situation ist zwingend, ein weiteres Zulassen des Zustandes fahrlässig.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme