Beim Aufstellen von Fahrradbügeln auf ausreichend Platz für zu Fuß Gehende achten
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge beim Aufstellen von Fahrradbügeln im Nordend künftig darauf achten, zwischen den Bügeln genügend Platz zu lassen, so dass Zufußgehende einen Durchgang finden. Die Straßenüberquerung am Oeder Weg 17 bis 19 soll Zufußgehenden ermöglicht werden.
Begründung
Oftmals können Zufußgehende erst an der nächsten Kreuzung die Straße überqueren, weil zwischen den eng geparkten Autos, der Gastronomie und den Fahrradbügeln kein Durchkommen ist. Ein Beispiel hierfür bietet der Oeder Weg 17 bis 19: Hier befindet sich ein Rewe, zu dem Menschen aus allen Richtungen kommen. Glücklicherweise sind hier inzwischen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen worden. Leider wurde jedoch nicht darauf geachtet, dass Zufußgehenden eine Möglichkeit bleibt, die Straße zu überqueren.