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Die Postfiliale am Südbahnhof darf nicht geschlossen werden

Vorlagentyp: OF LINKE.

Begründung

In den Stadtteilen des Frankfurter Südens wohnen mehr als 100.000 Menschen. Eine Vielzahl von ihnen, oft ältere Mitbürger*innen, sind auf eine fußläufige Versorgung mit Dienstleistungen der Post und der Postbank angewiesen und schätzen diesen Service. Es wäre daher eine unerträgliche Diskriminierung, wenn diese Personengruppen bei der Versorgung mit Dienstleistungen von Post und Postbank in Frankfurt südlich des Mains ausgeschlossen werden würden. Post-Shops in Verbindung mit Kioskbetrieben, Läden und Tankstellen usw. können nur ergänzende Angebote sein. Die Deutsche Post AG muss sich ihrer grundsätzlichen Verantwortung als ein Teil der öffentlichen Daseinsversorgung bewusst sein und den persönlichen Service vor Ort für die Bevölkerung erhalten.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2022, OF 483/5 Betreff: Die Postfiliale am Südbahnhof darf nicht geschlossen werden Der OBR fordert den Magistrat auf, sich mit allem Nachdruck dafür einzusetzen, dass die Postfiliale am Südbahnhof den Bürgerinnen und Bürgern der südlichen Stadtteile erhalten bleibt. Begründung: In den Stadtteilen des Frankfurter Südens wohnen mehr als 100.000 Menschen. Eine Vielzahl von ihnen, oft ältere Mitbürger*innen, sind auf eine fußläufige Versorgung mit Dienstleistungen der Post und der Postbank angewiesen und schätzen diesen Service. Es wäre daher eine unerträgliche Diskriminierung, wenn diese Personengruppen bei der Versorgung mit Dienstleistungen von Post und Postbank in Frankfurt südlich des Mains ausgeschlossen werden würden. Post-Shops in Verbindung mit Kioskbetrieben, Läden und Tankstellen usw. können nur ergänzende Angebote sein. Die Deutsche Post AG muss sich ihrer grundsätzlichen Verantwortung als ein Teil der öffentlichen Daseinsversorgung bewusst sein und den persönlichen Service vor Ort für die Bevölkerung erhalten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.06.2022, OF 499/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2395 2022 1. Die Vorlage OF 483/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 499/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Beratungsverlauf 1 Sitzung

12
12. Sitzung OBR 5
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme