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Unterliederbach: Behinderung durch Mülltonnen in Rugierstraße, Markomannenweg und Cimbernweg

Vorlagentyp: OF SPD

Antrag

Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Müllentsorgung im Einklang mit der Abfallsatzung durchgeführt wird und dadurch das Recht von Fußgängern, insbesondere von Kindern und Behinderten auf sichere und barrierefreie Nutzung der Gehwege, sowie die Sicherheit des fließenden Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Sollten Hindernisse, z.B. parkende Autos, die Müllentsorgung behindern, muss das Problem dort angepackt werden, statt es auf die schwächsten Verkehrsteilnehmer abzuwälzen. Konkrete Lösungsansätze für die genannten Einmündungen, ebenso wie für andere möglicherweise betroffene Straßen, können sein: - Konsequentes Abschleppen von Falschparkern, die die Müllentsorgung und damit auch Feuerwehr und Rettungsdienst behindern - Die Grundstückseigentümer in die Pflicht nehmen, für freie Zugänglichkeit ihrer Müllplätze zu sorgen (siehe § 11 Abs. 3 der Abfallsatzung) - Falls erforderlich, Umwandlung von Straßenparkplätzen in Abstellflächen für Müllbehälter.

Begründung

in § 10 Abs. 4 der Abfallsatzung der Stadt Frankfurt am Main heißt es: "Die Bereitstellung muss jeweils so geschehen, dass Fußgänger/innen und Fahrzeuge weder behindert noch gefährdet werden. Die Behälter sind nach der Leerung unverzüglich auf das angeschlossene Grundstück zurückzubringen." Durch die Sichtbehinderungen sind alle Verkehrsteilnehmenden zu Fuß, mit dem Rad oder dem Auto einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt. Das betrifft besonders Kinder auf dem Schulweg, da beide Einmündungen zum offiziellen Schulweg der Walter-Kolb-Schule gehören.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

11
11. Sitzung OBR 6
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen