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Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Dorfwiesenweg ausweiten

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge im Dorfwiesenweg die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km erst nach der Einfahrt zum Parkplatz des Sportplatzes aufheben und nicht bereits an der Gabelung des Dorfwiesenweges in Fahrtrichtung des Sportplatzes.

Begründung

Im Dorfwiesenweg besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km. An der Gabelung des Dorfwiesenweges in Fahrtrichtung des Sportplatzes wird die die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. Somit darf zwischen der Gabelung des Dorfwiesenweges und der Einfahrt zum Parkplatz des Sportplatzes sowie im weiteren Verlauf des Dorfwiesenweges 50 km gefahren werden. Da diese Straße von Kindern und Jugendlichen des SV 1919 Niederursel e.V., Sportlern der neuen Sportanlage und Spaziergängern genutzt wird, ist einer Verlängerung der Geschwindigkeitsbegrenzung hinter die Einfahrt zum Parkplatz des Sportplatzes notwendig.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 32
OBR 8
TO I, TOP 17
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 6127 2024 Die Vorlage OF 480/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle