Drängelgitter oder Fahrradbügel zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern Kreuzung Raimundstraße/Dornbusch
Begründung
Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern Kreuzung Raimundstraße/Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: an der Kreuzung Raimundstraße/ Dornbusch in der Richtung stadteinwärts, am rechten Bürgersteig Drängelgitter oder Fahrradbügel soweit anzubringen, das ein rechtswidriges, halbhüftiges Parken auf der rechtsabbiegenden Fahrspur/ Bürgersteig verhindert wird. regelwidriges Parken an dieser Stelle zu ahnden Begründung: Immer wieder sind die Bürgersteige durch parkende Fahrzeuge verengt oder zugestellt. Für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen ist ein gefährliches Ausweichmanöver notwendig. Auch die Autos auf der Rechtsabbiegerspur sind werden beengt und weichen dann auf den links daneben liegenden Fahrradstreifen aus. Dadurch werden diese gefährdet.