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Neugestaltung des Endstücks der Eschersheimer Landstraße

Vorlagentyp: OF SPD FDP

Begründung

Eschersheimer Landstraße Vorgang: B 394/12 Der Magistrat wird erneut gebeten, - im Bereich des Straßenendes der Eschersheimer Landstraße zwischen dem Weißen Stein und der Main-Weser-Bahnstrecke, auf dem jegliches öffentliche Grün fehlt, eine Anzahl Bäume anzupflanzen; - als Grundlage möge für die Anpflanzung die bereits vorliegende Zeichnung (zu OA 117 vom 8. 12. 2011) mit den jeweils mit x gekennzeichneten Standorten dienen; - die Zeichnung stammt von einem Architekten, der im Vorfeld die Trassenpläne unter Pflaster und Straßendecken durchgesehen und die Standorte für Bäume danach bestimmt hat; - die Architekten-Zeichnung umfasst insgesamt fünfzig mögliche Baum-Standorte. Die davon ausgewählten Standorte sind bewusst auf zwanzig begrenzt; auch im Hinblick auf Parkplätze. Die Zahl 20 ist als Obergrenze anzusehen: - welche genauen Standorte ausgewählt und wie viele Bäume letztlich bestimmt werden, soll den Fachämtern überlassen bleiben; - für die Bepflanzung soll einheitlich eine einzige, standortverträgliche Baumart bestimmt werden; - in Betracht zu ziehen ist vorrangig eine kleinkronige Baumart. Begründung: Das bisherige Fehlen von jeglichem öffentlichen Grün ist weder städtebaulich noch im Hinblick auf den fortschreitenden Klimawandel vertretbar. Verhindern können Bäume den Klimawandel sicher nicht. Sie mildern jedoch die damit verbundenen Belastungen für die Bevölkerung ab; tragen zu einer Senkung der Umgebungstemperaturen an heißen Tagen bei. Es gibt kaum andere, vergleichbare Bereiche in Frankfurt, die wie das Endstück der Eschersheimer Landstraße von einer öffentlichen Begrünung völlig ausgenommen sind. Der Magistrat ist deshalb aufgerufen, diese Benachteiligung baldigst zu beseitigen.

Inhalt

Antrag vom 25.10.2012, OF 472/9

Betreff: Neugestaltung des Endstücks der Eschersheimer Landstraße Vorgang: B 394/12 Der Magistrat wird erneut gebeten, - im Bereich des Straßenendes der Eschersheimer Landstraße zwischen dem Weißen Stein und der Main-Weser-Bahnstrecke, auf dem jegliches öffentliche Grün fehlt, eine Anzahl Bäume anzupflanzen; - als Grundlage möge für die Anpflanzung die bereits vorliegende Zeichnung (zu OA 117 vom 8. 12. 2011) mit den jeweils mit x gekennzeichneten Standorten dienen; - die Zeichnung stammt von einem Architekten, der im Vorfeld die Trassenpläne unter Pflaster und Straßendecken durchgesehen und die Standorte für Bäume danach bestimmt hat; - die Architekten-Zeichnung umfasst insgesamt fünfzig mögliche Baum-Standorte. Die davon ausgewählten Standorte sind bewusst auf zwanzig begrenzt; auch im Hinblick auf Parkplätze. Die Zahl 20 ist als Obergrenze anzusehen: - welche genauen Standorte ausgewählt und wie viele Bäume letztlich bestimmt werden, soll den Fachämtern überlassen bleiben;


- für die Bepflanzung soll einheitlich eine einzige, standortverträgliche Baumart bestimmt werden; - in Betracht zu ziehen ist vorrangig eine kleinkronige Baumart. Begründung: Das bisherige Fehlen von jeglichem öffentlichen Grün ist weder städtebaulich noch im Hinblick auf den fortschreitenden Klimawandel vertretbar. Verhindern können Bäume den Klimawandel sicher nicht. Sie mildern jedoch die damit verbundenen Belastungen für die Bevölkerung ab; tragen zu einer Senkung der Umgebungstemperaturen an heißen Tagen bei. Es gibt kaum andere, vergleichbare Bereiche in Frankfurt, die wie das Endstück der Eschersheimer Landstraße von einer öffentlichen Begrünung völlig ausgenommen sind. Der Magistrat ist deshalb aufgerufen, diese Benachteiligung baldigst zu beseitigen.