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Was wird aus der Stadtteilbibliothek Bockenheim?

Vorlagentyp: OF LINKE.

Begründung

Bockenheim? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Das Dezernat XI - Integration und Bildung - informiert den Ortsbeirat 2 umgehend über den Stand der Planungen für die Weiterführung der Stadtteilbibliothek als kommunale Einrichtung. Begründung: Laut Haushaltsentwurf 2018 - Produktgruppe 20.07 Angebote der Stadtbücherei - soll die BockenheimBibliothek "in eine reguläre Stadtteilbibliothek überführt werden und an einem neuen Standort eröffnet werden." Diese Planung ist bereits bekannt, leider ist dem Haushaltsentwurf nicht zu ent- nehmen, in welchem Umfang künftige Miet- , Personal- und Sachkosten für die künftige kommunale Stadtteilbibliothek veranschlagt werden, zu welchem Zeitpunkt der Übergang erfolgen soll und welche Vereinbarungen mit dem Verein "Lesezeichen" getroffen wurden. Wenn sich das Dezernatsbüro erst nach Verab- schiedung des Haushalts oder ggf. erst nach Genehmigung des Haushalts durch den Hessischen Innenminister äußern möchte, besteht für den Ortsbeirat keinerlei Möglichkeit auf die Planungen Einfluss zu nehmen, was bei anderen Vorhaben des Magistrats selbstverständlich ist.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2018, OF 471/2 Betreff: Was wird aus der Stadtteilbibliothek Bockenheim? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Das Dezernat XI - Integration und Bildung - informiert den Ortsbeirat 2 umgehend über den Stand der Planungen für die Weiterführung der Stadtteilbibliothek als kommunale Einrichtung. Begründung: Laut Haushaltsentwurf 2018 - Produktgruppe 20.07 Angebote der Stadtbücherei - soll die BockenheimBibliothek "in eine reguläre Stadtteilbibliothek überführt werden und an einem neuen Standort eröffnet werden." Diese Planung ist bereits bekannt, leider ist dem Haushaltsentwurf nicht zu ent- nehmen, in welchem Umfang künftige Miet- , Personal- und Sachkosten für die künftige kommunale Stadtteilbibliothek veranschlagt werden, zu welchem Zeitpunkt der Übergang erfolgen soll und welche Vereinbarungen mit dem Verein "Lesezeichen" getroffen wurden. Wenn sich das Dezernatsbüro erst nach Verab- schiedung des Haushalts oder ggf. erst nach Genehmigung des Haushalts durch den Hessischen Innenminister äußern möchte, besteht für den Ortsbeirat keinerlei Möglichkeit auf die Planungen Einfluss zu nehmen, was bei anderen Vorhaben des Magistrats selbstverständlich ist. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2649 2018 Die Vorlage OF 471/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme