Verkehrssicherheit in der Niederurseler Landstraße wiederherstellen
Begründung
Niederurseler Landstraße wiederherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt die nur noch schemenhaft erkennbare Fahrbahnmarkierung (Zeichen 214-10 - vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus und links) in der Niederurseler Landstraße zw. den Häusern 156 und 160 zu erneuern. Begründung: Schilderungen von Anwohnern und eigene Wahrnehmung haben aufgezeigt, dass der betreffende Teilabschnitt der Niederurseler Landstraße noch immer mehrfach täglich entgegen der Fahrtrichtung befahren wird. Überwiegend handelt es sich um Fahrzeuge mit ortsfremden Kennzeichen. Das vorhandene Verbotszeichen wird augenscheinlich von diesen übersehen. Begünstigt wird dies vermutlich auch dadurch, dass der Straßenverlauf die Möglichkeit der Einfahrt suggeriert und die Einbahnstraßenregelung in diesem Bereich erst vor wenigen Jahren verändert wurde. Da die Straße in Form einer S-Kurve verläuft sind Falschfahrer erst sehr spät wahrnehmbar.