Schulwegsicherung Diesterwegschule Einfahrt Ginnheimer Hohl/Am Mühlgarten
Begründung
Diesterwegschule Einfahrt Ginnheimer Hohl/Am Mühlgarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Einfahrt der Straße "Ginnheimer Hohl" in die Straße "Am Mühlgarten" verkehrsberuhigende Maßnahmen in Form einer Aufpflasterung zur Schulwegsicherung vorzunehmen. Begründung: In der Straße "Am Mühlgarten" befindet sich die Diesterwegschule und der TSV 1878 Ginnheim e.V., an der Ecke Ginnheimer Hohl/Am Mühlgarten das Kinderzentrum Ginnheimer Hohl. Die Kinder, welche diese Einrichtungen besuchen, haben einen Anspruch darauf, dass ihre Wege, insbesondere der Schulweg, sicher sind. Die in der Ginnheimer Hohl vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h wird immer wieder missachtet - zum Teil wird mit 50 km/h dort gefahren. Die zwischen den Einfahrten der Straßen "Am Mühlgarten" und "Peter-Böhler-Straße" angebrachten, runden Metall-Schweller ("Kölner Teller"), werden von den Fahrzeugen durch kurzes Umlenken umfahren, ohne dass sich die Fahrgeschwindigkeit reduziert. Auch fahren die Autos mit hoher Geschwindigkeit in die Straße "Am Mühlgarten" ein, ohne dass die Fahrer auf Fußgänger auf dem Fußgängerüberweg oder entgegenkommende Radfahrer achten oder auf diese reagieren könnten. Die Radfahrer, die aus der Straße "Am Mühlgarten" in die "Ginnheimer Hohl" einfahren, haben dort gegenüber dem von der Hügelstraße kommenden Verkehr Vorrang. Durch eine Aufpflasterung, welche die Fahrbahn mit einer Sinusschwelle vor der Straße "Am Mühlgarten" anhebt und die Fahrbahn mit einer weiteren Sinusschwelle danach wieder senkt, sind die Fahrzeuge gezwungen, die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren. In die Straße "Am Mühlgarten" hinein müsste die Aufpflasterung hinter dem Fußgängerüberweg enden. Damit wäre ein maximaler Schutz der Fußgänger -insbesondere der Schulkinder - auf dem Überweg gewährleistet.