Radfahren in der Königsteiner Straße
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche dafür zu veranlassen, dass auf den Radwegen auf der Königsteiner Straße zwischen Autobahnanschluss A 66 und Dalbergkreisel das Befahren der Radwege durch Radfahrer auf beiden Seiten der Straße auch jeweils in die Gegenrichtung zugelassen wird. Begründung: Im genannten Abschnitt der Königsteiner Straße befinden sich durchgängig Fahrradwege auf beiden Seiten der Fahrbahn. Um eine Vereinfachung der Situation für die Radfahrer in diesem Bereich zu erreichen, ist es wünschenswert und sinnvoll, analog dem vor einigen Jahren eingeführten Radfahren gegen die Einbahnstraße, zuzulassen, dass die beiden Fahrradwege durch die Radfahrer jeweils auch in der Gegenrichtung befahren werden dürfen. Eine Gefährdung für die Fußgänger auf dem benachbarten Fußgängerweg ist nicht zu befürchten, da die heutige Situation zeigt, dass die Radfahrer auf den radwegen an der Königsteiner Straße mit angemessener Geschwindigkeit und rücksichtsvoll - auch gerade gegenüber den Fußgängern - unterwegs sind.