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Nutzung der Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule Kalbach in der Talstraße.26a

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

ehemaligen Außenstelle der Grundschule Kalbach in der Talstraße 26a Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Pavillonanlage, die sich komplett in städtischem Eigentum befindet, durch die Kalbacher Kinder- und Jugendeinrichtungen zur Erweiterung ihrer Angebote genutzt werden kann. Die im vorläufigen Konzept, das dem Dezernat Ende 2014 vorgelegt wurde, dargestellten Nutzungen sind der Prüfung zu Grunde zu legen. Begründung: Seit der Fertigstellung des Erweiterungsbaus der Grundschule Kalbach im Jahr 2012 stehen die Pavillons weitgehend leer. Die technische Ausrüstung (Wasser, Heizung, Toiletten) ist betriebsbereit. Mittlerweile ist leider festzustellen, dass sich Unbefugte auf dem Gelände aufhalten und die Einrichtung zerstören (Zaun, Türverglasung). Zur Abwehr weiteren Schadens an städtischem Eigentum ist eine schnellstmögliche Nutzung der Anlage zu prüfen.

Inhalt

Antrag vom 26.06.2015, OF 464/12

Betreff: Nutzung der Pavillonanlage der ehemaligen Außenstelle der Grundschule Kalbach in der Talstraße 26a Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Pavillonanlage, die sich komplett in städtischem Eigentum befindet, durch die Kalbacher Kinder- und Jugendeinrichtungen zur Erweiterung ihrer Angebote genutzt werden kann. Die im vorläufigen Konzept, das dem Dezernat Ende 2014 vorgelegt wurde, dargestellten Nutzungen sind der Prüfung zu Grunde zu legen. Begründung: Seit der Fertigstellung des Erweiterungsbaus der Grundschule Kalbach im Jahr 2012 stehen die Pavillons weitgehend leer. Die technische Ausrüstung (Wasser, Heizung, Toiletten) ist betriebsbereit. Mittlerweile ist leider festzustellen, dass sich Unbefugte auf dem Gelände aufhalten und die Einrichtung zerstören (Zaun, Türverglasung). Zur Abwehr weiteren Schadens an städtischem Eigentum ist eine schnellstmögliche Nutzung der Anlage zu prüfen.Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 42
OBR 12
TO I, TOP 12
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4376 2015 Die Vorlage OF 464/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle