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Bebauung ehemaliges Südmilch-Gelände

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Steht der vorhandene "Schornstein", als letzter Rest der ursprünglichen Industriebebauung unter Denkmalschutz? Wie könnte an die Geschichte des Geländes als ehemaligem Industriestandort in geeigneter Weise dauerhaft erinnert werden? Welche Bebauung wäre auf dem o.g. Grundstück möglich? Welche Einflussmöglichkeiten auf die Nutzungsart (Wohnen, Gewerbe) hat die Stadt? Könnte die Stadt die Einrichtung einer Kindertagesstätte als Auflage vorgeben? Wäre dort eine Anwohnerquartiersgarage genehmigungsfähig?

Begründung

Offensichtlich liegen dem Stadtplanungsamt aktuell keine Bauvoranfragen vor (ST 891 aus 2021). Normalerweise erfährt der Ortsbeirat erst nachdem bereits die Baugenehmigung erteilt wurde von geplanten Bauvorhaben. Hier nun möchte der Ortsbeirat bereits im Vorfeld die genehmigenden Behörden sensibilisieren und Ideen einbringen. Das Gelände war früher ein Industriestandort, der das östliche Nordend geprägt hat, deshalb hält der Ortsbeirat eine geeignete Form der Erinnerung an diese Geschichte für wichtig. Die Kindertagesstätte, die früher in der Merianschule ihren Standort hatte sucht seit Jahren vergeblich einen Ersatzstandort. Das Gelände liegt im direkten Umfeld des alten Standorts und könnte dort die entstandenen Lücke schließen. Das Gebiet rund um die Berger Straße leidet besonders unter dem Parkdruck und bietet auch wenig private Parkmöglichkeiten. Auf dem Areal könnte man bei einer Neubebauung mit Anwohnerquatiersparkplätzen oberirdisch Freiraum für Umgestaltungsmaßnahmen schaffen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 2
OBR 3
TO I, TOP 37
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 280 2021 Die Vorlage OF 46/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgende Fragen ergänzt wird: "1. Wie sind die Eigentumsverhältnisse für das Gelände?", "6. Wie könnte möglichst viel preiswerter Wohnraum geschaffen werden?" und "9. Ist es möglich, dass der städtische Liegenschaftsfond oder die ABG aktiv an den Eigentümer herantritt, um Veräußerungsabsichten zu erfragen und gegebenenfalls das Vorkaufsrecht auszuüben?"
Zustimmung:
Alle