Busschleuse für den Gravensteiner-Platz
Begründung
Gravensteiner-Platz Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in Verlängerung der Weilbrunnstraße eine Busschleuse einzurichten. Diese soll verhindern, dass Privatwagen verbotswidrig über den Gravensteiner Platz fahren und dabei Fußgänger, Radfahrer und spielende Kinder gefährden. Parallel dazu sollte für Marktbeschicker und Rettungsfahrzeuge eine durch herausnehmbare Poller gesicherte Zufahrt erhalten bleiben. Begründung: Täglich missachten PKW und Motorroller die Fußgängerzone am Gravensteiner Platz. In verschiedenen Städten im In- und Ausland gibt es bereits unterschiedliche Versionen von Busschleusen, die den öffentlichen Nahverkehr passieren lassen und gleichzeitig die Durchfahrt des Individualverkehrs verhindern.