Zeilsheim: Fahrradbügel im Kranentrank
Begründung
Kranentrank Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten im Kreuzungsbereich vom Kranentrank in den Hildburghäuser Weg die Einfahrt für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge durch geeignete Maßnahmen, bspw. durch Fahrradbügel, zu sichern. Begründung: Die Einfahrt in den Hildburghäuser Weg ist für größere Fahrzeuge (Feuerwehr oder Müllabfuhr) bei im Kranentrank parkenden Fahrzeugen, die den 5 Meter Kreuzungsabstand nicht einhalten, kaum möglich. Anwohner des Hildburghäuser Weg haben sich an den Ortsbeirat gewandt, damit die Sicherheit der Bewohner und das Leeren der Mülltonnen gewährleistet wird.
Inhalt
Antrag vom 01.08.2012, OF 459/6
Betreff: Zeilsheim: Fahrradbügel im Kranentrank Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten im Kreuzungsbereich vom Kranentrank in den Hildburghäuser Weg die Einfahrt für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge durch geeignete Maßnahmen, bspw. durch Fahrradbügel, zu sichern. Begründung: Die Einfahrt in den Hildburghäuser Weg ist für größere Fahrzeuge (Feuerwehr oder Müllabfuhr) bei im Kranentrank parkenden Fahrzeugen, die den 5 Meter Kreuzungsabstand nicht einhalten, kaum möglich. Anwohner des Hildburghäuser Weg haben sich an den Ortsbeirat gewandt, damit die Sicherheit der Bewohner und das Leeren der Mülltonnen gewährleistet wird.Beratung im Ortsbeirat: 6