Leerstand in der Liegenschaft Am Poloplatz 9
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
Poloplatz 9 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten:
- Welche Pläne verfolgt der Magistrat mit der Liegenschaft Am Poloplatz 9 ?
- Erfüllt das Gebäude die Voraussetzungen eines Kulturdenkmals im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgestzes?
- Kann das Gebäude vermietet werden um so den Leerstand zu vermeiden? Wenn Ja, warum ist dies bisher unterblieben?
- Wann soll der Leerstand behoben werden? Begründung: Eigentümerin des Grundstücks samt Gebäudes der Liegenschaft Am Poloplatz 9 ist die Stadt Frankfurt am Main. Das ehemalige Gärtnerhaus der Familie Carl von Weinberg steht seit nunmehr über drei Jahren leer, worunter der Zustand des Gebäudes sowie des Gartens zusehends leiden. Es ist für die Bürgerschaft in Niederrad nicht nachvollziehbar, wieso bei dem Wohnraummangel ein solch naturnahes und idyllisches Häuschen über einen solch langen Zeitraum nicht vermietet wird. Das Gebäude ist im Englischen Tudorstil erbaut und es fragt sich, ob es nicht als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes anzusehen ist. Derzeit ist das Gebäude jedoch nicht in der Liste der Kulturdenkmäler des Landesamtes für Denkmalpflege in Hessen enthalten.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2017, OF 456/5
Betreff: Leerstand in der Liegenschaft Am
Poloplatz 9 Der Ortsbeirat bittet den
Magistrat zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Pläne verfolgt der Magistrat mit der
Liegenschaft Am Poloplatz 9 ? 2. Erfüllt das Gebäude die Voraussetzungen eines
Kulturdenkmals im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgestzes? 3. Kann das Gebäude vermietet werden
um so den Leerstand zu vermeiden? Wenn Ja, warum ist dies bisher
unterblieben? 4. Wann soll
der Leerstand behoben werden? Begründung: Eigentümerin des Grundstücks samt Gebäudes der
Liegenschaft Am Poloplatz 9 ist die Stadt Frankfurt am Main. Das
ehemalige Gärtnerhaus der Familie Carl von Weinberg steht seit nunmehr über
drei Jahren leer, worunter der Zustand des Gebäudes sowie des Gartens zusehends
leiden. Es ist für die Bürgerschaft in Niederrad nicht nachvollziehbar, wieso
bei dem Wohnraummangel ein solch naturnahes und idyllisches Häuschen über einen
solch langen Zeitraum nicht vermietet wird. Das Gebäude ist im Englischen
Tudorstil erbaut und es fragt sich, ob es nicht als Kulturdenkmal im Sinne des
Denkmalschutzgesetzes anzusehen ist. Derzeit ist das Gebäude jedoch nicht in
der Liste der Kulturdenkmäler des Landesamtes für Denkmalpflege in Hessen
enthalten. Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5
am 19.05.2017, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 470 2017
Die Vorlage OF
456/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme