Verkehr in der Grillparzerstraße
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat zu fragen, Aus welchem verkehrlichen Grund ein Halteverbot gegenüber der Grillparzerstraßer 16-18 besteht. Begründung: Für das Halteverbot besteht kein ersichtlicher Grund. Die Anwohner haben auf Nachfrage keine Auskunft über die Gründe für das Halteverbot erhalten.
Inhalt
Antrag vom 13.09.2012, OF 452/9
Betreff: Verkehr in der Grillparzerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat zu fragen, Aus welchem verkehrlichen Grund ein Halteverbot gegenüber der Grillparzerstraßer 16-18 besteht. Begründung: Für das Halteverbot besteht kein ersichtlicher Grund. Die Anwohner haben auf Nachfrage keine Auskunft über die Gründe für das Halteverbot erhalten.Beratung im Ortsbeirat: 9