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Fastenmonat Ramadan – Feierlichkeiten im Kleinen Zentrum

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Feierlichkeiten im Kleinen Zentrum Die Religionsfreiheit ist in der Bundesrepublik Deutschland ein grundgesetzlich geschütztes hohes Gut. Es ist deshalb erfreulich, dass auch die Muslime ihren Glauben in Deutschland frei und sichtbar praktizieren können. Zur Religionsausübung gehören unter anderem die abendlichen Zusammenkünfte in den Familienverbänden und den Moscheegemeinden anlässlich des Fastenbrechens im Fastenmonat Ramadan. Im vergangenen Jahr haben viele Muslime der Nordweststadt während des Fastenmonats Ramadan vom 9. Juli bis 8. bzw. 10. August 2013 das abendliche Fastenbrechen gemeinsam unter freiem Himmel im Erdgeschoss des Kleinen Einkaufszentrums in der Thomas-Mann-Straße 6 gefeiert. Allabendlich haben sich etwa 50 bis 60 Feiernde dort bis 24.00 Uhr versammelt, bisweilen auch bis 02.00 Uhr nachts, wie Anwohner dem Ortsbeirat mitgeteilt haben. Dies hat in den umliegenden Wohnhäusern zu beträchtlichen Störungen der Nachtruhe geführt, weil die bauliche Situation des Zentrums den Schall, der von den Feiernden ausging, weitergetragen hat. Mehrfach musste nach Mitteilung der Anwohner die Polizei gerufen werden. Auch in diesem Jahr und in den Folgejahren wird der Fastenmonat Ramadan im Sommer sein, so dass die an den Sonnenuntergang geknüpften täglichen Festlichkeiten wieder erst nach 22.00 Uhr beginnen können. In einer dicht bebauten Stadt wie Frankfurt am Main sollte nach Möglichkeit auf bauliche Gegebenheiten und Schlafgewohnheiten der Bürgerinnen und Bürger Rücksicht genommen werden. Zugleich sollte die Möglichkeit bestehen, dass gläubige Muslime gemeinsam das Fastenbrechen feiern können. Die berechtigten unterschiedlichen Interessen müssen aus Sicht des Ortsbeirates in Einklang gebracht werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2014, OF 450/8 Betreff: Fastenmonat Ramadan - Feierlichkeiten im Kleinen Zentrum Die Religionsfreiheit ist in der Bundesrepublik Deutschland ein grundgesetzlich geschütztes hohes Gut. Es ist deshalb erfreulich, dass auch die Muslime ihren Glauben in Deutschland frei und sichtbar praktizieren können. Zur Religionsausübung gehören unter anderem die abendlichen Zusammenkünfte in den Familienverbänden und den Moscheegemeinden anlässlich des Fastenbrechens im Fastenmonat Ramadan. Im vergangenen Jahr haben viele Muslime der Nordweststadt während des Fastenmonats Ramadan vom 9. Juli bis 8. bzw. 10. August 2013 das abendliche Fastenbrechen gemeinsam unter freiem Himmel im Erdgeschoss des Kleinen Einkaufszentrums in der Thomas-Mann-Straße 6 gefeiert. Allabendlich haben sich etwa 50 bis 60 Feiernde dort bis 24.00 Uhr versammelt, bisweilen auch bis 02.00 Uhr nachts, wie Anwohner dem Ortsbeirat mitgeteilt haben. Dies hat in den umliegenden Wohnhäusern zu beträchtlichen Störungen der Nachtruhe geführt, weil die bauliche Situation des Zentrums den Schall, der von den Feiernden ausging, weitergetragen hat. Mehrfach musste nach Mitteilung der Anwohner die Polizei gerufen werden. Auch in diesem Jahr und in den Folgejahren wird der Fastenmonat Ramadan im Sommer sein, so dass die an den Sonnenuntergang geknüpften täglichen Festlichkeiten wieder erst nach 22.00 Uhr beginnen können. In einer dicht bebauten Stadt wie Frankfurt am Main sollte nach Möglichkeit auf bauliche Gegebenheiten und Schlafgewohnheiten der Bürgerinnen und Bürger Rücksicht genommen werden. Zugleich sollte die Möglichkeit bestehen, dass gläubige Muslime gemeinsam das Fastenbrechen feiern können. Die berechtigten unterschiedlichen Interessen müssen aus Sicht des Ortsbeirates in Einklang gebracht werden. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit dem örtlichen Moscheeverein As-Salam, Thomas-Mann-Str. 6, im Kleinen Zentrum Kontakt aufzunehmen und zu klären, in welcher Form 2014 und in den Folgejahren, wenn der Ramadan in die warme Jahreszeit fällt, das abendliche Fastenbrechen stattfinden kann, ohne die Bestimmungen der gesetzlichen Nachtruhe zu verletzen. Es ist dabei zu prüfen und zu berichten, ob für diese Festlichkeiten nach 22.00 Uhr ein geeigneter Raum im Stadtteil zur Verfügung gestellt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 450/8 wurde zurückgezogen.