Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 62 d 1
Antrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die mit Anfrage A 141 vom 19.09.2022 gestellten Fragen umgehend und umfassend zu beantworten. Es werden sich unter Umständen Antworten ergeben, welche einer Entscheidung zugunsten der OF 355/9 ergeben werden. Der Magistrat sieht sich seit Antragstellung nicht in der Lage fristgerecht zu antworten und hat die Ausführungen am 09.12.2022 zur Kenntnis genommen und um eine Fristverlängerung um 3 Monate erbeten, da seine Beratungen hierzu noch nicht abgeschlossen sind. Zusätzlich gibt der Ortsbeirat zu bedenken: Bereits jetzt ist absehbar, dass selbst eine fünfzügige Auslegung der Grundschule nicht für den künftigen Bedarf ausreichend sein wird. Eher sechszügig. Der Auskunft nach seien Schulneugründungen beschlossen . . wo, wann und welche Schulform? Welche Größe soll bzw. sollen die Schule/Schulen denn haben? Wenn wir schon kaum einen Auslagerungsstandort für die Diesterwegschule finden konnten, um wie viel schwerer wird dann die Suche nach einem Bauplatz für eine weitere Schule im Ortsbezirk? Die anstehende Sanierung der Diesterwegschule biete noch die Chance zur Umplanung, Abriss und Neubau eines echten "Bildungscampus Ginnheim", mit Kita, sechszügiger Grundschule und sogar einer zweizügigen, weiterführenden Schule. Der Rewe kann dabei in ein neues Gebäude ziehen, der Platz an der Oberfläche besser nutzbar gemacht werden, wenn die Kundenparkplätze zeitgemäß in die Tiefgarage kommen. Zudem kann in dem Gebäudekomplex auch ein Wohntrakt für Lehrer und Erzieher entstehe, so dass diese nah am Arbeitsplatz vergünstigt wohnen können. So kann die Schule den Wettbewerb um die besseren Lehrkräfte und Erzieher auch in Zukunft für sich entscheiden. Zudem stehen bei der Sanierung des Bestandsgebäudes nebst Turnhallenerneuerung Kosten in Höhe von umgerechnet 46 Millionen EUR an, welche erfahrungsgemäß durch eine "Altbausanierung" durch verdeckte Mängel erhöht, werden könnten.
Begründung
innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 62 d 1 Vorgang: A 141/22 BFF-BIG Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die mit Anfrage A 141 vom 19.09.2022 gestellten Fragen umgehend und umfassend zu beantworten. Es werden sich unter Umständen Antworten ergeben, welche einer Entscheidung zugunsten der OF 355/9 ergeben werden. Der Magistrat sieht sich seit Antragstellung nicht in der Lage fristgerecht zu antworten und hat die Ausführungen am 09.12.2022 zur Kenntnis genommen und um eine Fristverlängerung um 3 Monate erbeten, da seine Beratungen hierzu noch nicht abgeschlossen sind. Zusätzlich gibt der Ortsbeirat zu bedenken: Bereits jetzt ist absehbar, dass selbst eine fünfzügige Auslegung der Grundschule nicht für den künftigen Bedarf ausreichend sein wird. Eher sechszügig. Der Auskunft nach seien Schulneugründungen beschlossen . . wo, wann und welche Schulform? Welche Größe soll bzw. sollen die Schule/Schulen denn haben? Wenn wir schon kaum einen Auslagerungsstandort für die Diesterwegschule finden konnten, um wie viel schwerer wird dann die Suche nach einem Bauplatz für eine weitere Schule im Ortsbezirk? Die anstehende Sanierung der Diesterwegschule biete noch die Chance zur Umplanung, Abriss und Neubau eines echten "Bildungscampus Ginnheim", mit Kita, sechszügiger Grundschule und sogar einer zweizügigen, weiterführenden Schule. Der Rewe kann dabei in ein neues Gebäude ziehen, der Platz an der Oberfläche besser nutzbar gemacht werden, wenn die Kundenparkplätze zeitgemäß in die Tiefgarage kommen. Zudem kann in dem Gebäudekomplex auch ein Wohntrakt für Lehrer und Erzieher entstehe, so dass diese nah am Arbeitsplatz vergünstigt wohnen können. So kann die Schule den Wettbewerb um die besseren Lehrkräfte und Erzieher auch in Zukunft für sich entscheiden. Zudem stehen bei der Sanierung des Bestandsgebäudes nebst Turnhallenerneuerung Kosten in Höhe von umgerechnet 46 Millionen EUR an, welche erfahrungsgemäß durch eine "Altbausanierung" durch verdeckte Mängel erhöht, werden könnten.
Beratungsverlauf 9 Sitzungen
zu 1. GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen CDU, 1 SPD, FDP und BFF (= Annahme)
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
zu 1. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Annahme); FDP (= Enthaltung)