Vorfälle in den Titus Thermen
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: In öffentlichen Schwimmbädern kommen Menschen unterschiedlichen Alters und aus unterschiedlichen Kulturen, Milieus und sozialen Schichten zusammen. Toleranz im Miteinander ist oberstes Gebot. So heißt es in § 5 der Haus- und Badeordnung der BäderBetriebe Frankfurt (BBF): "Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Insbesondere sind sexuelle Handlungen bzw. Belästigungen, z.B. auch durch anzügliche Gesten, Äußerungen und körperliche Annäherung untersagt." Und weiter: "Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei nicht zweckentsprechender Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den entstandenen Schaden." Im Ortsbezirk 8 nutzen Kinder und Jugendliche ebenso wie Sportschwimmer und Senioren die Titus-Thermen. Seit ca. zwei Jahren gibt es deutschlandweit Schlagzeilen, die von sexuellen Belästigungen und anderen Straftaten in Frei- und Hallenbädern berichten. In Hessen weist die polizeiliche Kriminalstatistik 2023 als Krisenjahr mit mehr Straftaten aus. Hinweisen aus der Bevölkerung zufolge ist es auch in den Titus-Thermen neuerdings vermehrt zu Delikten gekommen.