Heckschnitt freie Gärten in der Sandelmühle
Begründung
Sandelmühle Die Stadtbezirksvorsteherin wird gebeten zu veranlassen, dass die Hecken der beiden freien Gärten neben der Kleingartenanlage Brühlwiese zur Straße An der Sandelmühle geschnitten werden. Begründung: Die beiden freien Gärten neben der Kleingartenanlage sind nicht verpachtet und werden auf Wunsch der Verwaltung als Ausgleichsfläche zurück gehalten. Aus diesem Grund werden die Flächen und die umgrenzenden Hecken nicht gepflegt. Die Hecke an der Straße An der Sandelmühle verengt den schmalen Straßenraum durch ihren Wildwuchs nochmals. Durch die in den Straßenraum ragenden Zweige, Ranken usw. werden vorbeifahrende Radfahrer gefährdet.
Inhalt
Antrag vom 21.04.2014, OF 441/8
Betreff: Heckschnitt freie Gärten in der Sandelmühle Die Stadtbezirksvorsteherin wird gebeten zu veranlassen, dass die Hecken der beiden freien Gärten neben der Kleingartenanlage Brühlwiese zur Straße An der Sandelmühle geschnitten werden. Begründung: Die beiden freien Gärten neben der Kleingartenanlage sind nicht verpachtet und werden auf Wunsch der Verwaltung als Ausgleichsfläche zurück gehalten. Aus diesem Grund werden die Flächen und die umgrenzenden Hecken nicht gepflegt. Die Hecke an der Straße An der Sandelmühle verengt den schmalen Straßenraum durch ihren Wildwuchs nochmals. Durch die in den Straßenraum ragenden Zweige, Ranken usw. werden vorbeifahrende Radfahrer gefährdet.Beratung im Ortsbeirat: 8