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Brand am 10.01.2014 in der Leipzigerstraße 38 und bestehende Risiken in .Gaumer. Häusern wegen massiver Mängel. Sonderbaukontrollen durch die Bauaufsicht zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner

Vorlagentyp: OF LINKE.

Begründung

Leipzigerstraße 38 und bestehende Risiken in "Gaumer"- Häusern wegen massiver Mängel. Sonderbaukontrollen durch die Bauaufsicht zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: In den Häusern des Immobilien Unternehmers Heinrich Gaumer sollen von der Bauaufsicht und der Wohnungsaufsicht Sonderbaukontrollen durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob die vorgeschriebenen Brandschutzvorrichtungen gewährleistet sind und ob in den Gebäuden keine menschenunwürdige Überbeiegung und Ausnutzung der Notsituation der Bewohner vorliegt. Begründung: Beim Brand in der Leipziger Straße 38 wurden mehrere Personen durch Rauchgase verletzt, zwei von ihnen lebensgefährlich. Nach der Besichtigung des Gebäudes durch Oberbranddirektor Ries und Ordnungsdezernent Frank wurden beide in Berichten der Presse und in der Hessenschau zitiert. Sie stellten fest, dass sowohl der Brandschutz als auch die Rettungswege in dem Haus nicht ausreichend waren. Eine Evakuierung von der Hofseite war nicht durchführbar. Weiterhin sagten beide, dass der Verdacht auf Überbelegung besteht, da in mehreren Räumen bis zum Dachboden Matratzen auf dem Boden gefunden wurden. Nach dem Zusammenbruch einer Mauer in der Berger Straße im Jahre 2002, der Überbelegung in der Münchner Straße 55 im Jahre 2012 und der Überbeiegung und Unterbringung von Personen in nicht zum Wohnen geeigneten Räumen und der sich daraus ergebenen Gefährdung in der Leipziger Straße 68 ist zu wiederholten Male belegt, dass der Zustand der Häuser, innen und außen, ein Sicherheitsrisiko darstellt. Aus diesem Grund besteht bei den Häusern des Immobilienmaklers Gaumer Dringlichkeitsbedarf für die Durchführung zeitnaher umfassender Sonderkontrollen und ggf. erforderlicher Sanierungsmaßnahmen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2014, OF 441/2 Betreff: Brand am 10.01.2014 in der Leipzigerstraße 38 und bestehende Risiken in "Gaumer"- Häusern wegen massiver Mängel. Sonderbaukontrollen durch die Bauaufsicht zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: In den Häusern des Immobilien Unternehmers Heinrich Gaumer sollen von der Bauaufsicht und der Wohnungsaufsicht Sonderbaukontrollen durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob die vorgeschriebenen Brandschutzvorrichtungen gewährleistet sind und ob in den Gebäuden keine menschenunwürdige Überbeiegung und Ausnutzung der Notsituation der Bewohner vorliegt. Begründung: Beim Brand in der Leipziger Straße 38 wurden mehrere Personen durch Rauchgase verletzt, zwei von ihnen lebensgefährlich. Nach der Besichtigung des Gebäudes durch Oberbranddirektor Ries und Ordnungsdezernent Frank wurden beide in Berichten der Presse und in der Hessenschau zitiert. Sie stellten fest, dass sowohl der Brandschutz als auch die Rettungswege in dem Haus nicht ausreichend waren. Eine Evakuierung von der Hofseite war nicht durchführbar. Weiterhin sagten beide, dass der Verdacht auf Überbelegung besteht, da in mehreren Räumen bis zum Dachboden Matratzen auf dem Boden gefunden wurden. Nach dem Zusammenbruch einer Mauer in der Berger Straße im Jahre 2002, der Überbelegung in der Münchner Straße 55 im Jahre 2012 und der Überbeiegung und Unterbringung von Personen in nicht zum Wohnen geeigneten Räumen und der sich daraus ergebenen Gefährdung in der Leipziger Straße 68 ist zu wiederholten Male belegt, dass der Zustand der Häuser, innen und außen, ein Sicherheitsrisiko darstellt. Aus diesem Grund besteht bei den Häusern des Immobilienmaklers Gaumer Dringlichkeitsbedarf für die Durchführung zeitnaher umfassender Sonderkontrollen und ggf. erforderlicher Sanierungsmaßnahmen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2014, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 441/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU und FDP gegen 1 GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme); SPD (= Enthaltung)