Außengastronomie und Verkehrssicherheit in Einklang bringen
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dafür Sorge zu tragen, dass Menschen zu Fuß, mit Rollstuhl/Rollator, Kinderwagen etc. bei der Querung des Mainkais in Höhe des Eisernen Stegs auf der nördlichen Gehwegseite ausreichend Platz vorfinden. Dazu muss überprüft werden, inwieweit die Außengastronomie dort verändert werden muss.
Begründung
Am Eisernen Steg gegenüber ist das Wirtshaus am Main. Die Bestuhlung wird mit Blumenkästen bis an die Straße gestellt. Hier wurden eigentlich zwei Fußgängerampeln nebeneinander aufgestellt, um die vielen Touristen sicher über die Straße zu bringen. Doch nun ist dort nicht mehr genügend Lauf-/Aufstellbereich. Außerdem werden die Bestuhlungen mit Metallseilen angebunden, welche eine Stolpergefahr darstellen. Menschen, die z.B. mit Rollstühlen oder Kinderwagen unterwegs sind, haben hier keine Chance.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme