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Anleiterbarkeit der aufgestockten Gebäude Spohrstraße 51 bis 57

Vorlagentyp: OF CDU, SPD, FDP

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wie folgt zu verfahren: Vor den von der ABG aufgestockten Häusern Spohrstraße 51-57 wird die Parkaufstellung von Schrägparken in Parallelparken geändert, um einen ausreichenden Drehkreis für die Drehleiter der Feuerwehr und damit die Erreichbarkeit der oberen Geschosse zu gewährleisten. Für den Rest der oberen Spohrstraße zwischen Nibelungenallee und Rat-Beil-Straße gilt auf beiden Straßenseiten Bestandsschutz, d.h. die Parkanordnung vor allen anderen Liegenschaften ändert sich nicht.

Begründung

Spohrstraße 51 bis 57 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wie folgt zu verfahren: Vor den von der ABG aufgestockten Häusern Spohrstraße 51-57 wird die Parkaufstellung von Schrägparken in Parallelparken geändert, um einen ausreichenden Drehkreis für die Drehleiter der Feuerwehr und damit die Erreichbarkeit der oberen Geschosse zu gewährleisten. Für den Rest der oberen Spohrstraße zwischen Nibelungenallee und Rat-Beil-Straße gilt auf beiden Straßenseiten Bestandsschutz, d.h. die Parkanordnung vor allen anderen Liegenschaften ändert sich nicht.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

17
17. Sitzung OBR 3
TO I
✕ Abgelehnt

Einstimmige Annahme

18
18. Sitzung OBR 3
TO I
✓ Angenommen

CDU, SPD und FDP gegen 2 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 4 GRÜNE und Volt (= Enthaltung)

Ablehnung:
GRÜNE LINKE ÖkoLinX-ARL
Annahme:
CDU SPD FDP
Enthaltung:
GRÜNE Volt

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