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Erläuterung des Fahrradbüros des Fahrradkonzepts für die Gießener Straße

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

Fahrradkonzepts für die Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, das Fahrradbüro zu einer der nächsten Sitzungen des OBR 10 einzuladen, um das von ihm propagierte Fahrradkonzept für die Gießener Straße zu erläutern. Begründung: Was nach dem langwierigen Umbau der Gießener Straße an neugeschaffenen Fahrradbereichen auf der Gießener Straße erkennbar wird, erscheint aus Sicht von Fahrradfahrern erläuterungsbedürftig, insbesondere, wenn man die gewaltigen Kosten berücksichtigt, die hierfür verbaut wurden. Da es zudem von den vor längerer Zeit vorgestellten ursprünglichen Planungen offensichtlich abweicht, ist dringend Erläuterung geboten, damit hier ggf. noch Abhilfe im Interesse der Fahrradfahrer geschaffen werden kann, um diese im Verkehr besser abzusichern.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2017, OF 437/10 Betreff: Erläuterung des Fahrradbüros des Fahrradkonzepts für die Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, das Fahrradbüro zu einer der nächsten Sitzungen des OBR 10 einzuladen, um das von ihm propagierte Fahrradkonzept für die Gießener Straße zu erläutern. Begründung: Was nach dem langwierigen Umbau der Gießener Straße an neugeschaffenen Fahrradbereichen auf der Gießener Straße erkennbar wird, erscheint aus Sicht von Fahrradfahrern erläuterungsbedürftig, insbesondere, wenn man die gewaltigen Kosten berücksichtigt, die hierfür verbaut wurden. Da es zudem von den vor längerer Zeit vorgestellten ursprünglichen Planungen offensichtlich abweicht, ist dringend Erläuterung geboten, damit hier ggf. noch Abhilfe im Interesse der Fahrradfahrer geschaffen werden kann, um diese im Verkehr besser abzusichern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2575 2018 Die Vorlage OF 437/10 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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